Registrierkassenpflicht

Wer wird eine elektronische Registrierkasse benötigen?

  • Grundsätzlich werden fast alle Unternehmungen mit Barumsätzen eine elektronische Registrierkasse benötigen!
  • Die Ausnahmen sind so bemessen, dass kaum eine Unternehmung in diese Ausnahmeregel fallen wird. Folgende Ausnahmen sind definiert
    • Unternehmen mit weniger als € 15.000 netto Jahresumsatz und weniger als € 7.500,- Barumsatz – unter Bar fallen auch Bankomat, Kreditkarten, Gutscheine und Handybezahlmöglichkeiten..
    • Ausnahme für Umsätze im Freien ("kalte Hände" Regelung) Jahresnettoumsatz weniger als € 30.000,-

  • Mobile Unternehmer (Heilmasseur, Tierarzt, Friseur,..) können einen handschriftlichen Beleg ausstellen und müssen diesen ohne unnötigen Aufschub in die Registrierkasse eingeben

 
Was passiert ab 1.1.2016

  • Belegerfassungsverpflichtung
  • Belegpflicht
    • Firmenwortlaut
    • Fortlaufende Nummer pro Geschäftsfall
    • Menge und handelsübliche Bezeichnung oder Dienstleistung
    • Betrag der Barzahlung
    • Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit, Betrag nach Steuersätzen getrennt
  • Aufbewahrungspflicht – 7 Jahre
     
  • Datenerfassungsprotokoll
    • Dem Finanzamt ist auf Nach-/Anfrage unmittelbar ein Datenerfassungsprotokoll (früher elektronisches Journal) zu übergeben. Das Datenformat dieses Protokolls ist vorgegeben.
 

Was passiert ab 1.4.2017


  • Signaturpflicht
    • Jede Transaktion muss durch einen digitalen Chip verschlüsselt werden
    • Diese Chipkarte (ähnlich einer SIM-Karte oder der e-Card) dient zur Signierung der Kassenbelege und zur eindeutigen Kennzeichnung des Betriebes und muß beigestellt werden (Kosten rund 30€).
    • Die Verschlüsselung beinhaltet die Daten des aktuellen Belegs und ermöglicht dem Finanzamt die Vollständigkeit und lückenlose Datenaufzeichnung zu überprüfen.
    • ab 1.4.2017 Verschlüsselung muss am Beleg angedruckt werden
    • Die Verletzung der Verpflichtung ist eine Finanzordnungswidrigkeit und wird mit bis zu  € 25.000,- bestraft.

 
Förderung

  • Förderung
    • Die Anschaffung der Registrierkasse ist von 1.3.2015 bis 1.1.2017 voll absetzbar.
    • Der Staat fördert die Umstellung mit einer Prämie von € 200,-
    • Beispiel:
      Kassa kostet                      €  800,-
      abzüglich Abschreibung   € -400,-
      abzüglich Prämie              € -200,-
      Summe Investition            €  200,-