Wir sind für die Registrierkassenpflicht bestens vorbereitet!
In unserem Kapitel News/Gesetze finden Sie genaue Informationen, über die Stufen der geplanten Registrierkassenpflicht.Kurz zusammengefasst:
- Ab 1.1.2016 müssen Belege elektronisch erfasst und gespeichert werden. Alle Belege müssen in einer festgelegten Form als Datenerfassungsprotokoll vorgelegt werden können.
- Ab 1.1.2017 müssen die Belege auch durch einen Sicherheitsmechanismus verschlüsselt werden. Das Ergebnis dieser Verschlüsselung muß auf jedem Beleg in maschinenlesbarer Form vorhanden sein.
Die endgültigen Details werden durch das Parlament in Kürze bekannt gegeben. Mit 1-2-3-bon sind sie jedenfalls bestens gerüstet und alle gesetzlichen Vorgaben werden von unseren Spezialisten umgehend umgesetzt.